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AGB | Texgreen

AGB's

ALLGEMEINE-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (gemäss Textilpflege Verband  Schweiz VTS)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und TEXgreen.ch. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarungen dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

I.  AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG

1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege.

2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen festgelegt.

3.Der Textilpfleger kann für besonderes Reinigungsgut (Spezialartikel, Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Kleidungsstücke usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen erlangen.

4. Mit der Auftragserteilung akzeptieren Sie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich kommen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbands Textilpflege Schweiz zur Anwendung. Bei fehlendem oder unvollständig oder fehlerhaft ausgefülltem Auftragszettel ist die durch TEXgreen AG ausgezählte Stückzahl massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.

II. VERANTWORTLICHKEIT

1.Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Reinigungsgutes ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.

2.Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Massveränderungen der Stoffe im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.

3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend.

4.Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff. begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen.

III. RÜCKGABE

1.Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.

2.Die Ausgabe des Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung.

3.Das Reinigungsgut muss innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über dieses verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezügliche Nachforschungen anzustellen.

4. Ist ein Reinigungsauftrag nicht ausführbar, wird das Reinigungsgut im jeweiligen Zustand zurückgegeben.

IV. BEANSTANDUNGEN

1.Reklamationen müssen unter Vorlage der Quittung ab Entgegennahme des Reinigungsgutes unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen.

2.Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.

3.Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Reinigungsgut oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.

4.Kommt keine Einigung zustande, wird den Parteien empfohlen, den Schadenfall der Paritätischen Schaden -erledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisation des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten.

Haftungs-Auschluss:

– antiken Kleider (z.B. Vintage-Röcke)
– Kleider mit der Pflegeanweisung F oder F
  (wie z.B. von Louis Vuitton oder Akris).
Denn für mögliche Schäden haften wir hier nicht. 

Bei allen anderen Aufträgen haften wir für einen Zeitwert von höchstens CHF 200.-, gemäss Zeitwerttabelle des VTS und unseren AGB.
Für Knöpfe und Gürtel haften auch wir (wie in der
Textilreinigungs-Branche üblich) ebenfalls nicht.
Dafür bitten wir Sie um Verständnis.

V. GERICHTSSTAND

1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.